Jede Zahl, die hier falsch war, steht weiter da – mit dem Datum, dem alten Stand und der Frage, wie es aufgefallen ist. Eine Korrektur, die man nicht mehr sieht, ist keine.
Am Gerüst der Seite
Was falsch war: Der Schuldenrechner erklärte auch bei 0 % Zinsen und 0 Monatsrate: „Der Saldo wird jeden Monat größer“. Eine nach 1.200 Rechenmonaten offene Restschuld wurde als „nie los“ bezeichnet, obwohl die Rate tilgte.
Was jetzt stimmt: Eine Rate unter den Monatszinsen, eine genau deckende Rate und das Ende des Rechenhorizonts sind getrennte Zustände. Konstante Schuld wird als konstant erklärt. Außerhalb des Horizonts bleiben vollständige Dauer und Gesamtzinsen unbekannt. Auch die zusätzliche Rate erhält einen eigenen Zustand. Die Monatsrechnung ist ausdrücklich ein Modell, keine konkrete Bankabrechnung.
Wie es aufgefallen ist: Bei der öffentlichen Nutzung mit 1.000 Euro Schuld, 0 % Zins und 0 beziehungsweise 0,01 Euro Monatsrate. Echte HTTP-Regressionen prüften anschließend Ergebnis, FAQ und den Vergleich mit zusätzlicher Rate.
Was falsch war: Der eingebettete Rechner erklärte bei erreichtem Ziel: „Alles darüber gehört nicht mehr aufs Tagesgeldkonto.“ Außerdem behauptete er pauschal, ein schnell erreichbares Konto zahle wenig Zinsen.
Was jetzt stimmt: Das eingegebene Ziel ist eine selbst gewählte Planungsgröße. Zusätzliche liquide Rücklagen können je nach anstehenden Ausgaben und persönlicher Lage sinnvoll sein. Die Rechnung verzichtet vereinfachend auf Zinsen und trifft keine Aussage über die tatsächliche Verzinsung oder Zugriffsfrist eines Kontos.
Wie es aufgefallen ist: Bei der vollständigen Browserdurchsicht und Prüfung der Ergebniszweige im Zuge des neuen Mietbudget-Rechners.
Am Gerüst der Seite
Was falsch war: „Sie steht auf dem Typenschild oder auf einem Messgerät.“ Die Annahme im Stromrechner stellte beide Werte ohne Unterscheidung nebeneinander.
Was jetzt stimmt: Der Rechner unterscheidet jetzt Nenn- oder Höchstleistung und gemessene Durchschnittsleistung. Er erklärt, wie ein Messzeitraum einschließlich Ruhephasen ohne doppelte Bereitschaft angesetzt wird.
Wie es aufgefallen ist: Bei der Live-Durchsicht und dem Aufbau der Anleitung zur Verbrauchsmessung; Abgleich mit den Erläuterungen zu wechselnder Leistungsaufnahme.
Was falsch war: „Interessant wird es bei den Ausnahmen: Smart-Speaker, Set-Top-Boxen und Spielekonsolen sind von der Halbwatt-Grenze ausgenommen, und genau dort lohnt das Ziehen wirklich.“ Dasselbe stand in einem Ausweg („bei den ausgenommenen Geräten“), in einer Antwort der häufigen Fragen, in der Fundstelle (Verbraucherzentrale: „ausgenommen sind Smart-Speaker, Set-Top-Boxen und Spielekonsolen“) und als Quellenangabe am Stromkosten-Rechner.
Was jetzt stimmt: Die Verordnung (EU) 2023/826 nimmt diese Geräte nicht aus: Anhang II führt Lautsprecher, Set-Top-Boxen und Spielekonsolen ausdrücklich als erfasst. Die Grenze von 0,50 Watt gilt im Bereitschaftszustand; für den vernetzten Bereitschaftsbetrieb gilt eine höhere, 2,00 Watt, bei Routern und ähnlichen Netzgeräten 8,00 Watt (Anhang III). Beitrag und Rechner nennen jetzt die Verordnung selbst als Fundstelle.
Wie es aufgefallen ist: Am 28.09.2026 wurde dieselbe Aussage im englischen Rechner berichtigt, nachgelesen in der Verordnung. Die deutsche Zeile blieb stehen, weil nur die englische nachgelesen wurde. Eine Durchsicht der deutschen Seiten am 29.09.2026 fand sie auf dem Rechner, im Beitrag und auf der Quellenseite; die deutsche Fassung der Verordnung bestätigte den Fehler.
Was falsch war: Im Kasten zu den Durchschnitten stand: „Im Juni waren es 1,87 €, weil bis Ende Juni eine befristete Energiesteuersenkung galt.“ Die Zahl hatte keine Fundstelle, und die Begründung nannte nur eine der Ursachen.
Was jetzt stimmt: Die 1,87 € stimmen: Das Bundeskartellamt nennt für Juni 2026 im Mittel 1,870 € je Liter E10. Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel war vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2026 gesenkt (2. Energiesteuersenkungsgesetz). Billiger war der Juni laut Bundeskartellamt aber auch, weil die Rohölpreise gesunken waren. Beides steht jetzt mit Fundstelle da.
Wie es aufgefallen ist: Bei einer Durchsicht nach Sätzen ohne Fußnote. Der Belegwächter liest den Kasten, urteilt aber über den ganzen Beitrag: Der Kasten trug schon drei Fußnoten, und so fiel der vierte Satz ohne Fundstelle nicht auf.
Was falsch war: Die FAQ „Warum rechnet ihr mit 250 Arbeitstagen?“ leitete die Zahl so her: „52 Wochen mal 5 Tage sind 260, davon ab rund 10 Feiertage und 30 Urlaubstage macht 250 für eine Vollzeitstelle mit dem übliche Urlaubsanspruch.“ Die Rechnung geht nicht auf: 260 minus 10 minus 30 sind 220 und nicht 250. Der Urlaub war zweimal berücksichtigt – einmal in der Herleitung und einmal in der Vorgabe.
Was jetzt stimmt: Die 250 sind 52 Wochen mal 5 Tage, also 260, abzüglich rund zehn Feiertagen. Der Urlaub steckt nicht darin; wer ihn abzieht, trägt weniger Tage ein. Das ist dieselbe Herleitung, die der englische Markt seit dem 26.08.2026 nennt.
Wie es aufgefallen ist: Beim Nachrechnen der Herleitung während einer Durchsicht. Die Zahl 250 war richtig, nur ihre Begründung nicht – und weil das Ergebnis stimmte, ist es keinem Wächter aufgefallen: Geprüft wurde, ob die Vorgabe im Rechner mit der Vorgabe im Text übereinstimmt, nie, ob der Satz daneben aufgeht.
Was falsch war: Der Absatz zu den Vorgaben des Rechners sagte, die 250 Arbeitstage seien „52 Wochen mal fünf abzüglich zehn Feiertagen und dreißig Urlaubstagen“. Auch hier fehlten dreißig Tage in der Rechnung: 260 minus 10 minus 30 sind 220. Der Nachsatz „Wer weniger Urlaub hat, trägt mehr Tage ein“ ging von derselben falschen Annahme aus.
Was jetzt stimmt: Die 250 Arbeitstage sind 52 Wochen mal fünf abzüglich rund zehn Feiertagen. Der Urlaub steckt nicht darin: Wer ihn abzieht, trägt weniger Tage ein – nicht mehr.
Wie es aufgefallen ist: Dieselbe Durchsicht wie beim Kaffee-Beitrag. Beide Stellen stammten aus derselben Herleitung, und beide standen live; gefunden wurde die zweite nur, weil nach der ersten im ganzen Bestand nach der Zahl gesucht wurde statt nach dem Beitrag.
Was falsch war: Der dritte Ausweg verglich Carsharing und Bahn gegen „deine 36 Cent je Kilometer“. Gerechnet sind es mit den Vorgaben des Beitrags 42,29 Cent.
Was jetzt stimmt: Der Satz nennt keine abgetippte Zahl mehr, sondern zieht sie aus demselben Rechner wie der Rest des Beitrags. Damit kann sie nicht wieder auseinanderlaufen.
Wie es aufgefallen ist: Bei einer Durchsicht des ganzen Beitragsbestands. Der Wächter gegen abgetippte Rechnerzahlen las die Auswege nicht mit – also gerade den Teil, nach dem ein Leser handelt. Er liest sie jetzt.
Was falsch war: Der TITEL sagte „die Gewohnheit, die dich ein Netto-Monatsgehalt kostet“. Dazu im Text: „Für die meisten Haushalte ist das mehr als ein Netto-Monatsgehalt.“ Und: Der Aufschlag sei „der größte variable Posten im Haushaltsbudget nach der Miete“.
Was jetzt stimmt: Alle drei Stellen waren zu groß. 1.461 € im Jahr sind rund 46 Prozent des mittleren Haushaltsnettoeinkommens von 3.176 € im Monat, nicht mehr als eines. Und vor der Gastronomie (215 € im Monat) stehen im Haushaltsschnitt Nahrungsmittel (457 €) und Verkehr (448 €). Der Titel nennt jetzt die vierstellige Summe, die wirklich zutrifft; die beiden Zahlen im Text stehen mit Fundstelle da.
Wie es aufgefallen ist: Beim Nachprüfen der unbelegten Zahlen dieses Beitrags. Beide Aussagen klangen plausibel und waren gegen die amtliche Statistik falsch – das ist die gefährlichste Sorte. Der Titel fiel erst auf, als die Korrekturseite ihn neben den korrigierten Satz stellte: Titel und Beschreibung laufen NICHT durch den Renderer und werden deshalb bei einer Textkorrektur leicht vergessen.
Was falsch war: „Wer zweimal die Woche geht, zahlt gut 3,30 € je Besuch.“ Und im zweiten Ausweg: Ein Umzug in eine andere Stadt könne ein Recht zur außerordentlichen Kündigung begründen.
Was jetzt stimmt: 34,90 € mal zwölf sind 418,80 € im Jahr, geteilt durch 104 Besuche sind das 4,03 € – die 3,30 gehörten zu einem Monatsbeitrag von 28,60 €. Und der Bundesgerichtshof hat am 4. Mai 2016 entschieden, dass ein Wohnsitzwechsel dem Risikobereich des Kunden zufällt, auch ein beruflich veranlasster. Der Ausweg nennt jetzt nur noch die Krankheit und sagt zum Umzug ausdrücklich das Gegenteil.
Wie es aufgefallen ist: Beim Nachrechnen jeder Zahl dieses Beitrags. Die Rechtsaussage war der teurere Fehler: Wer ihr gefolgt wäre, hätte gekündigt und weitergezahlt.
Was falsch war: „Die größere Wohnung fühlt sich nach vier Monaten normal an“ (zweimal) und „die andere Hälfte ist mehr, als die meisten Menschen je gespart haben“.
Was jetzt stimmt: Für die vier Monate gibt es keine belastbare Fundstelle – die Aussage steht jetzt ohne Zahl. Und der Median des Nettovermögens privater Haushalte lag 2023 bei 76.000 €; die Behauptung war damit nicht bloß unbelegt, sondern falsch.
Wie es aufgefallen ist: Beim Nachprüfen der unbelegten Zahlen. Beide Sätze lasen sich wie Messungen und waren keine.
Was falsch war: Der Beitrag schrieb den Spartipp-Listen dreimal Portionspreise von „1,20 €“ zu.
Was jetzt stimmt: Diese Zahl steht in keiner auffindbaren Liste. Veröffentlicht sind „unter 1 Euro“ und „etwa 1 Euro pro Person“; die 1,20 lag genau dazwischen und sah deshalb glaubwürdig aus. Der Beitrag nennt jetzt die belegte Zahl.
Wie es aufgefallen ist: Bei der Suche nach einer Fundstelle für genau diese 1,20 €. Es gab keine.
Was falsch war: Die FAQ erklärte den eigenen Rechner falsch: „dann sind es 250 statt 365“.
Was jetzt stimmt: Gerechnet wird mit 365,25 Tagen, dem Schaltjahresmittel. Wer mit 365 nachrechnete, kam auf ein paar Cent weniger als der Rechner – und Nachrechnen ist das ganze Versprechen dieser Seite.
Wie es aufgefallen ist: Beim Abgleich der FAQ mit `RHYTHMUS` in `lib/geld.js`.
Was falsch war: Die FAQ sagte, ein „Zeile hinzufügen“ gehe ohne JavaScript nicht, und wer mehr als acht Abos habe, müsse zweimal rechnen.
Was jetzt stimmt: Es geht: über einen zweiten Absende-Knopf im selben Formular. Der Abo-Check hat ihn seit heute – und er kürzt auch nicht mehr still, wenn jemand mehr Zeilen mitschickt, als er zeigt.
Wie es aufgefallen ist: Der Satz stand wörtlich so auch im Quelltext, als Begründung. Beim Nachmessen stellte sich heraus, dass die Begründung nicht trägt.
Am Gerüst der Seite
Was falsch war: Das Vorschaubild von „Was dein Auto wirklich pro Kilometer frisst“ zeigte 5.159 €, der Beitrag 5.206 €.
Was jetzt stimmt: Das Bild stammte von vor der Belegung der Rechnervorgaben und war nie neu erzeugt worden. Beide zeigen jetzt dieselbe Zahl, und ein Bild, das gegen seinen Beitrag driftet, macht seit heute den Testlauf rot.
Wie es aufgefallen ist: Beim Erzeugen der Vorschaubilder für eine neue Seite. Die Zahl steht in Pixeln, und Pixel las bis dahin kein Test.