Dein Fitnessstudio-Abo: die teuerste Art, nicht zu trainieren
Das Studio verdient am besten an denen, die nie kommen. Das ist kein Vorwurf an dich – es ist das Geschäftsmodell.
34,90 € im Monat sind 419 € im Jahr. Wer zweimal die Woche geht, zahlt gut 4 € je Besuch – ein sehr guter Preis. Wer einmal im Monat geht, zahlt 34,90 € je Besuch. Wer im März das letzte Mal da war, zahlt für nichts.
Das Studio rechnet mit dir
Ein Studio verkauft mehr Mitgliedschaften, als es Plätze hat, und das ist kein Betrug, sondern Kalkulation: Es funktioniert nur, weil ein großer Teil der Mitglieder selten kommt. Käme jeder zweimal die Woche, stünde man an jedem Gerät Schlange. Die Verträge sind entsprechend gebaut – lange Laufzeit, bequemer Einstieg, unbequemer Ausstieg.
Das Unangenehme daran ist nicht, dass es so ist. Unangenehm ist, dass die Gebühr weiterläuft, während man sich vornimmt, wieder anzufangen. Der Vorsatz kostet dabei genauso viel wie das Training.
Rechne mit deinem Beitrag
pro Woche
8,03 €
pro Monat
35 €
pro Jahr
419 €
| Einmal | 35 € |
|---|---|
| Mal im Jahr (monatlich) | 12,00 |
| Im Jahr | 419 € |
| Als Monatsrate angelegt | 35 € |
| Nach dem Zeitraum, nominal | 28.457 € |
| Davon in heutiger Kaufkraft | 15.710 € |
Annahmen dieser Rechnung
- Angenommene Rendite je Jahr: 5,0 %
- Angenommene Geldentwertung je Jahr: 2,0 %
- Betrachtungszeitraum: 30
- Gerechnet, als würde der Jahresbetrag in zwölf Monatsraten angelegt.
Der ganze Rechner mit Beispiel, Rechenweg und Quellen: Gewohnheitsrechner: was dein Coffee to go im Jahr kostet
Die ehrliche Frage
Nicht „will ich Sport machen“, sondern: Wann war ich das letzte Mal dort? Wenn die Antwort mehr als sechs Wochen zurückliegt, ist der Vertrag keine Motivation mehr, sondern eine Abbuchung.
Was du dagegen tun kannst
-
Prüf die Laufzeitklausel, bevor du dich abfindest
Bei Verträgen ab dem 1. März 2022 läuft dein Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit monatlich weiter und ist mit einem Monat kündbar – eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr ist unwirksam[1]. Einzelheiten in Zwei Jahre, ein Monat, Schluss.
-
Sonderkündigung bei Krankheit prüfen – Umzug reicht nicht
Eine ärztlich bescheinigte, dauerhafte Trainingsunfähigkeit kann ein Recht zur außerordentlichen Kündigung begründen. Ein Umzug dagegen nicht: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Wohnsitzwechsel dem Risikobereich des Kunden zufällt – auch ein beruflich veranlasster[2]. Die Krankheitsfrage ist eine Einzelfallfrage, aber eine, die zu stellen fünf Minuten kostet und ein Jahresbeitrag wert sein kann.
-
Rechne die Alternative durch, statt sie zu behaupten
Laufen, Fahrrad, Eigengewicht und ein Satz Kurzhanteln kosten einmalig, nicht monatlich. Trag beides in den Rechner: den Beitrag als monatliche Gewohnheit und die Anschaffung als Einmalbetrag. Die Zahlen entscheiden schneller als jeder Vorsatz.
Häufige Fragen
Ist es nicht sinnvoll, den Vertrag als Selbstverpflichtung zu behalten?
Verhaltensökonomisch ist das ein bekanntes Argument, und für manche funktioniert es. Messbar ist aber nur eins: ob du hingehst. Wenn dich der Vertrag drei Monate lang nicht ins Studio gebracht hat, wird er es im vierten auch nicht.
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Quellen
- § 309 Nummer 9 Buchstabe b BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit: eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung ist unwirksam, es sei denn, das Vertragsverhältnis wird nur auf unbestimmte Zeit verlängert und dem anderen Teil steht eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat zu, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet, abgerufen am 26. August 2026.
- Urteil vom 4. Mai 2016, XII ZR 62/15: Ein Wohnsitzwechsel begründet grundsätzlich kein Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Fitnessstudiovertrags; die Gründe für einen Umzug fallen in den Risikobereich des Kunden, auch wenn er beruflich veranlasst ist, Bundesgerichtshof, abgerufen am 26. August 2026.
Die 5-Euro-Ohrfeige
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