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Vergleichen und Wechseln

Der Knopf, den jeder Anbieter haben muss – und was passiert, wenn er fehlt

Fehlt die Kündigungsschaltfläche oder taugt sie nichts, kannst du jederzeit und ohne Frist kündigen. Das steht so im Gesetz.

von · · 6 Minuten Lesezeit

Seit dem 1. Juli 2022 muss jeder Anbieter, bei dem man online ein Dauerschuldverhältnis abschließen kann, auch online kündigen lassen. Nicht per Kontaktformular, nicht per Hotline, nicht per Brief: über eine Schaltfläche.

Wie der Knopf aussehen muss

§ 312k Abs. 2 BGB ist ungewöhnlich genau[1]. Die Schaltfläche muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „Verträge hier kündigen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Sie muss unmittelbar zu einer Bestätigungsseite führen, auf der du Art der Kündigung, deine Identifizierbarkeit, den Vertrag und den gewünschten Endzeitpunkt angeben kannst. Dort steht ein zweiter Knopf mit „jetzt kündigen“.

Beide Schaltflächen und die Bestätigungsseite müssen ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein. Ein Knopf, den man erst nach dem Anmelden in einem Untermenü findet, erfüllt das nicht.

Der Absatz, den kaum jemand kennt

§ 312k Abs. 6 BGB: Werden die Schaltflächen und die Bestätigungsseite nicht so bereitgestellt, kann der Verbraucher den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Aus 24 Monaten Restlaufzeit wird damit: sofort.

Bei einem Vertrag über 39,90 € im Monat sind das 479 € im Jahr, die du nicht mehr zahlst – für fünf Minuten Arbeit.

Wo der Knopf nicht gilt

Zwei Bereiche nimmt das Gesetz aus: Verträge, für deren Kündigung ausschließlich eine strengere Form als die Textform vorgeschrieben ist, und Webseiten beziehungsweise Verträge, die Finanzdienstleistungen betreffen. Dein Depot und deine Versicherung fallen also heraus, dein Streamingdienst und dein Fitnessstudio nicht.

Was du dagegen tun kannst

  1. Such den Knopf, bevor du das Kontaktformular ausfüllst

    Er muss ohne Anmeldung erreichbar sein. Findest du ihn auf der Startseite und im Fußbereich nicht, ist das bereits der Befund – und dein Vertrag ab sofort fristlos kündbar.

  2. Mach ein Bildschirmfoto, bevor du kündigst

    Wenn du dich später auf Absatz 6 berufen willst, brauchst du den Zustand der Seite von heute. Ein Bildschirmfoto mit sichtbarem Datum ist der billigste Beweis, den es gibt.

  3. Verlange die Bestätigung, sie steht dir zu

    Nach § 312k Abs. 4 BGB muss dir der Anbieter Inhalt, Datum und Uhrzeit des Zugangs sowie den Endzeitpunkt sofort in Textform bestätigen. Kommt nichts, hak nach – und behalte den Nachweis.

Häufige Fragen

Der Knopf ist da, verlangt aber Angaben, die ich nicht habe. Zulässig?

Die Bestätigungsseite darf Angaben zur eindeutigen Bezeichnung des Vertrags verlangen. Was sie nicht darf, ist die Kündigung von Angaben abhängig machen, an die du nicht herankommst. Im Streitfall entscheidet, ob die Schaltflächen „unmittelbar und leicht zugänglich“ waren.

Gilt das auch für Verträge von vor Juli 2022?

Die Pflicht trifft den Anbieter für Verträge, die über seine Webseite abgeschlossen werden können. Sie knüpft an die Webseite an, nicht an dein Abschlussdatum.

Quellen

  1. § 312k BGB – Kündigung von Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet, abgerufen am 21. August 2026.

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